Die Corona-Virus – Pandemie SARS-CoV-2 verlangt von den Einsatzkräften zurzeit sehr viel ab. Um eine nachvollziehbare Regelung der Möglichkeiten bzw. der Einschränkungen des Dienstbetriebs auf Ebene der Kreisfeuerwehr zu schaffen, hat der Kreisbrandmeister nach Abstimmung im Kreiskommando heute folgende, ab sofort gültige Handlungsanweisung für die Einheiten der Kreisfeuerwehr herausgegeben. Diese Handlungsanweisung bezieht sich insbesondere auch auf den Erlass des Nds. Innenministeriums vom 16.10.2020, in dem festgelegt ist, dass „ die Stufenzuordnung für die Aufgaben des Landkreises unabhängig von der Stufe innerhalb einer Gemeinde ist.“
Da sich alle Kreiseinheiten immer aus Feuerwehrangehörigen verschiedener Gemeinde- bzw. Ortsfeuerwehren zusammensetzen, ist diesem Sachverhalt bei der Stufenfestlegung der Kreisfeuerwehr insbesondere mit Rechnung zu tragen. Das Land Niedersachsen hat eine Inzidenz-Ampel eingeführt. Dieses Ampelsystem wird mit der Handlungsanweisung auch wir für die Kreisfeuerwehr und deren Kreiseinheiten eingeführt. Unter Verwendung des Erlasses „Aktuellen Hinweise zur Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Feuerwehren in Niedersachsen“ vom 16.10.2020 und den Hinweisen und Empfehlungen des Fachbereiches Gesundheitswesen und Rettungsdienst des Deutschen Feuerwehrverbandes wird deshalb festgelegt: Inzidenz-Ampel für die Kreisfeuerwehr Osnabrück in Verbindung mit den Hinweisen des MI vom 16.10.2020
(Die jeweils angegebene Inzidenz ist die 7-Tage-Inzidenz, veröffentlicht von der Kreisverwaltung des Landkreises Osnabrück) Weitergehende Inzidenz-Ampel mit den Stufen des MI (siehe auch Hinweise des DFV): https://www.feuerwehrverband-blog.de/wp-content/uploads/2020/07/Der_Bundesfeuerwehrarzt_Corona_R%C3%BCckkehr_VII_Juli_2020.pdf Die Stufenveränderungen erfolgen auf Basis der Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz innerhalb des Landkreises Osnabrück wie folgt: Veränderungen von einer höheren zu einer niedrigeren Stufe erfolgen umgehend, sobald der vorgegebene Inzidenzwert überschritten wird.
Veränderungen von einer niedrigeren zu einer höheren Stufe erfolgen, sobald sich der Inzidenz-Wert mindestens 14 Tage unterhalb des Schwellenwertes befindet.
In Zweifelsfällen und bei besonderen Einzelfällen erfolgt eine Festlegung der Stufe durch das Kreiskommando im Einvernehmen mit der Kreisverwaltung.<
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Hier der Link, aus dem die jeweils maßgebliche (auch rechtliche) Inzidenz hervorgeht
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/
Der Landkreis Osnabrück hat mit Stand 27.10.2020 eine 7-Tage-Inzidenz von 72,9.
Aktuell befindet sich die Kreisfeuerwehr damit in der Stufe 0.
Atemschutzbelastungsübungen werden unabhängig von den v. g. Stufen an den beiden Feuerwehrtechnischen Zentralen auf Basis des bewährten Hygienekonzeptes weiter durchgeführt, um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren zu gewährleisten.
Der Dienstbetrieb der Kreiseinheiten erfolgt erst wieder ab der Stufe 5.
Es wird empfohlen, dass die Kreiseinheiten und Arbeitsgruppen der Kreisfeuerwehr, bis einschließlich der Stufe 4, soweit wie möglich unter Verwendung von Online-Meeting-Tools ihre Tätigkeiten fortführen und insbesondere den Kontakt innerhalb der Kreiseinheiten aufrechterhalten.
Quelle:
Kreisfeuerwehr Osnabrück