FV Altkreis Bersenbrück e. V.
Auch aus heutiger Sicht war die Entscheidung richtig, anlässlich der Gebietsreform 1972 die vier Feuerwehrverbände aus den Altkreisen bestehen zu lassen. Auf der „überschaubaren“ Verbandsebene lässt sich der persönliche und kameradschaftliche Kontakt anlässlich von Verbandstagen oder Altentreffen bestens pflegen.
Das Verbandsgebiet des Feuerwehrverbandes Altkreis Bersenbrück e. V. umfasst die vier Samtgemeinden Artland, Bersenbrück, Fürstenau und Neuenkirchen sowie die Stadt Bramsche. Folgende Mitglieder gehören dem Vorstand an:


Mitglieder
Funktion
Name
Ortsfeuerwehr
Vorsitzender
Manfred Buhr
Nortrup
Stv. Vorsitzender
Cornelis van de Water
Bramsche-Mitte
Kassenwart
Andreas Völpel
Nortrup
Schriftführer
Stefan Bußmann
Alfhausen
Beisitzer - Artland
Jörn Lömker
Quakenbrück
Beisitzer - Bersenbrück
Tim Schulte
Ankum
Beisitzer - Bramsche
Wilfried Menke
Epe
Beisitzer - Fürstenau
Reiner Berndsen
Grafeld
Beisitzer - Fürstenau
Stefan Brüwer
Schwagstorf
Beisitzer - Neuenkirchen
Karl Heinz Kenning
Merzen
Beisitzer - Neuenkirchen
Steffen Kleingerdes
Voltlage
Beratende Mitglieder
Funktion
Name
Ortsfeuerwehr
Abschnittsleiter Nord
Herbert Kempe
Neuenkirchen
stv. Kreisjugendfeuerwehrwart
Alexander Weniger
Bramsche
Pressewart
Herbert Kempe
Neuenkirchen
Seniorenbeauftragter
Rolf Warmbold
Badbergen
Frauensprecherin
Stefanie Eislage
Neuenkirchen
Feuerwehrseelsorge
Eva-Maria Meese
Neuenkirchen
Ehrenvorsitzender
Franz Kruse
Neuenkirchen
Ehrenmitglied
Gerd Burlage
Gehrde
Ehrenmitglied
Friedmut Wurst
Bersenbrück
Ehrenmitglied
Manfred Hussmann
Grönloh
Ehrenmitglied
Hugo Thünker
Merzen
Zu den Aufgaben der Feuerwehrverbände gehört die Wahrnehmung der Interessen der Mitglieder in allen Feuerwehrangelegenheiten. Die bedeutendste Aufgabe ist der Ausbau der sozialen Fürsorge auf den Gebieten der Unfallverhütung, der Unfallversicherung und sonstiger sozialer Einrichtungen.
Über die Feuerwehrverbände sind die Feuerwehrmitglieder im Landesfeuerwehrverband Niedersachsen vertreten. Dieser Verband ist die einzige Organisation, die von ihrer Aufgabenstellung her an allen allgemeinen und gesetzlichen Regelungen für die Feuerwehr zu beteiligen ist.
Die vier Verbandsvorsitzenden stimmen sich im Vorfeld von anstehenden neuen gesetzlichen Regelungen und sonstigen Angelegenheiten ab und vertreten die Interessen der Kreisfeuerwehr gegenüber dem Landesfeuerwehrverband.