Osnabrück -
25.07.2023
Aktuell geringe Waldbrandgefahr im Landkreis Osnabrück – Waldbrandverordnung aufgehoben
Aufgrund der geänderten Witterungsverhältnisse wird die Verordnung zur Verhütung von Waldbränden im Landkreis Osnabrück vom 13. Juni 2023 aufgehoben. Dennoch ruft der Landkreis Osnabrück zu einem umsichtigen Verhalten in den Wäldern, Mooren und Heidegebieten auf.

Aufgrund der geänderten Witterungsverhältnissen besteht nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes im Landkreis Osnabrück gegenwärtig eine geringe Waldbrandgefahr. Aus diesem Grund wird die Verordnung zur Verhütung von Waldbränden im Landkreis Osnabrück vom 13. Juni 2023 aufgehoben. Dennoch ruft der Landkreis Osnabrück zu einem umsichtigen Verhalten in den Wäldern, Mooren und Heidegebieten auf.

Es gelten die Ge- und Verbote des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Das Entfachen eines Feuers und das Rauchen in Wald, Moor und Heide sowie in gefährlicher Nähe davon, ist in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober grundsätzlich nicht erlaubt (§ 35 NWaldLG). Das Grillen auf Grillplätzen ist wieder gestattet. 

Sofern sich die Witterungsverhältnisse erneut ändern und eine hohe Waldbrandgefahr droht, kann erneut eine Verordnung zur Verhütung von Waldbränden im Landkreis Osnabrück erlassen werden. 

Alle Waldbesucher sollten die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen blockieren. Wird ein Waldbrand bemerkt, sollte die Feuerwehr sofort über die Notrufnummer 112 gerufen werden. Genaue Angaben über den Standort sind dabei wichtig.

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