Wegen der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen besteht im Landkreis Osnabrück derzeit eine erhöhte Waldbrandgefahr. Die Kreisverwaltung appelliert deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger, sich in Wäldern, Mooren und Heidegebieten besonders umsichtig zu verhalten. Darüber hinaus gilt ab dem 01.07.2026 die Verordnung zur Verhütung von Waldbränden.
In Anbetracht der derzeit bestehenden erhöhten Waldbrandgefahr gilt es, besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit bei Aufenthalten im Wald und in der freien Natur walten zu lassen. Dies gilt auch bei Freizeitaktivitäten. Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfene Zigarettenkippen aus.
Seit dem 01.07.2026 gilt zudem die Verordnung zur Verhütung von Waldbränden. Sie untersagt unter anderem das Grillen in Wäldern, Mooren und Heidegebieten – auch auf ausgewiesenen Grillplätzen. Ebenso ist das Mitführen von Grillanzündern und anderen Grillgeräten verboten.
Darüber hinaus dürfen diese Gebiete nicht mit Pkw befahren werden. Fahrzeuge sind ausschließlich auf ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen und sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Zudem müssen Zufahrtswege zu den Wäldern jederzeit für Einsatzfahrzeuge freigehalten werden.
Wer einen Waldbrand entdeckt, sollte umgehend die Feuerwehr über den Notruf 112 verständigen und den Brandort möglichst genau beschreiben.
Quelle: Pressemitteilung Landkreis Osnabrück









