AAO Strahlen­schutz­einsätze

Radioaktive Stoffe finden in Medizin und Technik ein großes Anwendungsfeld. Aus allen diesen Anwendungsbereichen können bei nicht sachgemäßer Anwendung, der Einwirkung Dritter oder höherer Gewalt Gefahren für einzelne oder sogar für größere Teile der Bevölkerung entstehen. Dieses gilt insbesondere für Einsatzkräfte, die tagtäglich mit derartigen Gefahren konfrontiert werden können.

In einer Arbeitsgruppe der Kreisfeuerwehr ist die folgende AAO „Strahlenschutz“ konzipiert worden, die in der Fassung der 2. Änderung gültig ist.

Alarmierungs- und Einsatzgrundsätze

Folge
Einheit
Maßnahmen
1
Zuständige Gem./OrtsFW
Absperr­maßnahmen 50 m, u.U. Menschen­rettung (PSA + PA)
2
KreisFW OS, FB-Umweltschutz, Fachzug 4 "Messen und Spüren"
Messen und Spüren mit Mess­trupp­fahrzeug - Gefahrgut (Mef-G) bzw. Messleitwagen (MLW) Strahlen­schutz­sonder­ausrüstung für 3 taktische Gruppen sowie Sonder­mess­geräte ( z.B. Szintillations­messer)
3
KreisFW OS, Gerätewagen-Gefahrgut (GW-G)
Strahlen­schutz­sonderaus­rüstung für 2 taktische Gruppen
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