AAO FB Umweltschutz

Durch die FB Umweltschutz erfolgt die Wahrnehmung der überörtlichen Aufgaben „Gefahrenabwehr bei gefährlichen Stoffen und Gütern“.

Auf die Alarm- und Ausrückeordnung für Gefahrguteinsätze (Rahmenplan Gemeindefeuerwehren) in der jeweils gültigen Fassung wird Bezug genommen. Die AAO Gefahrgut bleibt hiervon unberührt.

Alarm- und Ausrückeordnung:

Die FB Umweltschutz (bzw. einzelne Züge) wird bei Schadensereignissen mit gefährlichen Stoffen und Gütern als Ergänzungs- und Ablösungseinheit überörtlich eingesetzt.

Für Schadensereignisse innerhalb des Landkreises Osnabrück (= übergemeindlich) und der Stadt Osnabrück gilt folgendes:

  • Die Züge 1 und 2 (soweit nicht schon örtlich gebunden) werden als Ablöse- bzw. Ergänzungseinheit auf Anforderung der Gemeindefeuerwehren oder der Stadt Osnabrück sofort alarmiert und entsandt.
  • Der Zug 3 (Dekontamination) wird nach der AAO Gefahrgut (Rahmenplan Gemeindefeuerwehren) bei dem Einsatz- und Alarmierungsstichwort der Stufe 3 „Große Einsätze“ bzw. auf Anforderung der Gemeindefeuerwehren oder der Stadt Osnabrück sofort alarmiert und entsandt.
  • Der Zug 4 (Messen und Spüren) wird zum Messen und Spüren von Schadstoffen auf Anforderung der Gemeindefeuerwehren oder der Stadt Osnabrück sofort alarmiert und entsandt.
  • Der Zug 5 (Gewässerschutz) wird bei Ölunfällen auf Wasserstraßen im Landkreis Osnabrück und Stadt Osnabrück auf Anforderung der Gemeindefeuerwehren / Stadt Osnabrück alarmiert. Den Umfang der zu entsendenden Kräfte bestimmt der Zugführer o.V.i.A.
Für Schadensereignisse außerhalb des Landkreises Osnabrück (= überörtlich bzw. Nachbarschaftshilfe) gilt folgendes:

  • Den Einsatz der FB Umweltschutz (bzw. einzelner Züge) ordnet der KBM bzw. seine Vertreter (AL-Nord / AL-Süd bzw. deren Vertreter) an.
Nach dem Eintreffen an der jeweiligen Schadenstelle wird die FB Umweltschutz (bzw. einzelne Züge) dem örtlichen Einsatzleiter unterstellt.
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