AAO FB Nord
Durch die FB Nord erfolgt die Wahrnehmung der übergemeindlichen bzw. überörtlichen Aufgaben und der Nachbarschaftshilfe für die Fachaufgaben Brandschutz (Wasserförderung und Wassertransport), Hilfeleistung (Technische Hilfeleistung und Logistik) sowie weitere Fachaufgaben (Hochwasserschutz und Personalreserve).
Alarm- und Ausrückeordnung:
Die FB Nord (bzw. einzelne Fach-Züge) wird bei Schadensereignissen für die Fachaufgaben Brandschutz, Hilfeleistung sowie weitere Fachaufgaben als Ergänzungs- und Ablöseeinheit übergemeindlich, als Nachbarschaftshilfe bzw. überörtlich eingesetzt.
Nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 werden beim Einsatz von drei Fach-Zügen mindestens ein Führungstrupp und bei fünf Fach-Zügen eine Führungsgruppe eingesetzt. Bei Anforderung nur eines Fach-Zuges wird nur der Zugtrupp als Führungstrupp eingesetzt.
Für Schadensereignisse innerhalb des Landkreises Osnabrück
(= übergemeindlich) und der Stadt Osnabrück gilt folgendes:
- Die FB Nord wird auf Anforderung einer Gemeindefeuerwehr / der Stadt Osnabrück alarmiert und entsandt. Je nach Aufgabenzuweisung ist sicherzustellen, dass auch nur einzelne Fach-Züge aus der FB Nord angefordert und eingesetzt werden können.
Für Schadensereignisse außerhalb des Landkreises Osnabrück
(= überörtlich bzw. Nachbarschaftshilfe) gilt folgendes:
- Die Einsatzfähigkeit bzw. der Abmarschzustand der FB Nord muss in max. zwei Stunden hergestellt sein und an jedem vorgesehenen Einsatzort über einen Zeitraum von mindestens vier Stunden einen Einsatzauftrag eigenständig sicherstellen können sowie immer über eine eigene Versorgungs- und Verpflegungskomponente verfügen.
- Je nach Aufgabenzuweisung ist sicherzustellen, dass auch nur Einsatzkräfte (Personalreserve) oder einzelne Fach-Züge aus der FB Nord angefordert und eingesetzt werden können.
- Den Einsatz der FB Nord (bzw. einzelner Fach-Züge) ordnet der KBM bzw. seine Vertreter (AL-Nord / AL-Süd bzw. deren Vertreter) an.