AAO Brand­be­kämpfung / Hilfe­leistung auf Bahn­anlagen

Zur Sicherstellung einer nach einheitlichen taktischen Grundsätzen zu organisierenden Gefahrenabwehr bei Bränden und Hilfeleistungen auf Bahnanlagen sind in Anlehnung an § 19 Abs. 4 NBrandSchG zusammen mit dem Technischen Hilfswerk sechs Technische Einheiten „Bahn“ und der Logistik von bahnspezifischen Rettungsgeräten aufgestellt worden.

Diese „AAO Bahn-Regio“ wurde auf der Grundlage des Arbeitskreises „Bahn“ der Berufsfeuerwehren Münster und Osnabrück sowie der Kreisfeuerwehren Warendorf, Steinfurt und Osnabrück entwickelt.

Die Wahrnehmung der übergemeindlichen bzw. überörtlichen Aufgaben und der Nachbarschaftshilfe bei der „Gefahrenabwehr bei Bränden und Hilfeleistungen auf Bahnanlagen“ erfolgt durch die Technischen Einheiten „Bahn“.

Übung der TE 3 und 4 in Bohmte (Foto: H. Dutschek).

Übung der TE 1 in Ankum

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