Kreisbrandmeister
Die Leitung der Kreisfeuerwehr obliegt nach § 21 Abs. 1 NBrandSchG dem Kreisbrandmeister, der im Dienst Vorgesetzter aller Angehörigen der Kreisfeuerwehr ist. Er wird jeweils für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über seine Ernennung beschließt der Kreistag nach Anhörung des Regierungsbrandmeister auf Vorschlag der Mehrheit der Gemeinde- und Ortsbrandmeister.
Im Landkreis Osnabrück nimmt seit dem 01.09.2024 Ludger Flohre aus Melle die Funktion des Kreisbrandmeisters wahr.
Der Kreisbrandmeister hat ständig die Aufgaben zu erfüllen, die sich ihm im Rahmen einer verantwortungsvollen Leitung der Kreisfeuerwehr stellen. Insbesondere ist er für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistungen verantwortlich. Näheres hierzu regelt die vom Landkreis Osnabrück erlassene Dienstanweisung für den Kreisbrandmeister, die Abschnittsleiter und die FachdienstleiterInnen.
Bei der Erfüllung der vielfältigen Aufgaben unterstützen ihn die anderen Mitglieder des Kreiskommandos (AL-Nord, AL-Süd, Stv. AL-Nord und Stv. AL-Süd) sowie die Fachdienstleiter mit ihren Helfern optimal.
Das Kreiskommando hat einen Aufgabenverteilungsplan erstellt, der die Zuständigkeiten für die einzelnen Aufgaben genau regelt.
Gerhard Greger, Rabber
Helmut Niegengerd, Belm
Friedmut Wurst, Bersenbrück
Heiner Prell, Dissen
01.09.2012 – 31.08.2024