In Niedersachsen engagieren sich sehr viele Menschen ehrenamtlich – im Rettungswesen, im Sportverein, bei der Flüchtlingshilfe oder beim Umweltschutz. Dieses große Engagement wird vom Land unter anderem mit der Ehrenamtskarte gewürdigt. Diese bietet landesweit rund 2.500 Vergünstigungen, darunter beispielsweise Ermäßigungen im Einzelhandel, in Museen und Schwimmbädern.
Aktuell gibt es rund 12.000 aktive Karteninhaberinnen und -inhaber. Diese Zahl dürfte sich durch die Anfang Juli in Kraft getretenen Neuregelungen noch erhöhen. Insbesondere Feuerwehrleuten sowie Einsatzkräften des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste wird ab sofort der Zugang zur Ehrenamtskarte erleichtert. Damit wollen das Land und die beteiligten Kommunen diesen herausragenden Einsatz für das Gemeinwohl besonders würdigen.
Ministerpräsident Stephan Weil: „Engagierte in Freiwilligen Feuerwehren, im Katastrophenschutz und Rettungswesen übernehmen eine besondere Verantwortung und leisten einen herausragenden Dienst für die Gesellschaft – dem zollen Land und Kommunen besondere Anerkennung. Mein herzlicher Dank gilt allen Engagierten, die mit ihrem Einsatz das Zusammenleben in Niedersachsen bereichern. Herzlich bedanken möchte ich mich auch bei allen, die die Ehrenamtskarte unterstützen und damit das freiwillige Engagement von Bürgerinnen und Bürgern anerkennen und würdigen.“
Die Neuregelungen im Einzelnen:
1. Ehrenamtskarte für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst
Ab sofort können aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren mit abgeschlossener Truppmannausbildung I sowie Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung die niedersächsische Ehrenamtskarte ohne weiteren Nachweis beantragen – der grundsätzlich nötige Nachweis über die Dauer das Engagements muss also von diesem Personenkreis nicht mehr erbracht werden.
2. Absenkung der Mindestdauer des Engagements von drei auf zwei Jahre
Für den Erhalt der Karte musste der Umfang des bürgerlichen Engagements bislang wöchentlich mindestens fünf Stunden bzw. 250 Stunden im Jahr betragen und seit mindestens drei Jahren bestehen. Ab sofort gilt, dass das Engagement nur noch seit mindestens zwei Jahren bestehen muss.Damit erfolgt eine Anpassung an die Veränderungen im Ehrenamt: Es wird punktueller und situationsbezogener, weil zahlreiche Menschen sich nicht mehr an langfristige Strukturen binden möchten.
3.Komplett digitale Beantragung der Ehrenamtskarte auf dem FreiwilligenServer
Die Ehrenamtskarte kann ab sofort auf dem FreiwilligenServer unter www.freiwilligenserver.de auf rein digitalem Wege beantragt werden. Eine weitere und grundlegende Neuerung ist die Möglichkeit für Vereine und Organisationen, für ihre Ehrenamtlichen die Ehrenamtskarte digital zu beantragen.Die Möglichkeit einer analogen (postalischen) Antragstellung über die Eingabe der Daten in das Online-Formular, den Ausdruck und die Versendung über den Postweg steht weiterhin zur Auswahl bereit.
Allgemeine Informationen zur Ehrenamtskarte:
Was ist die Ehrenamtskarte?
Die niedersächsische Ehrenamtskarte wurde im Jahr 2007 eingeführt, seit 2010 gilt sie länderübergreifend für Niedersachsen und Bremen. Derzeit beteiligen sich mehr als 70 Kommunen an der Ehrenamtskarte. Aktuell gibt es rund 12.000 Karteninhaberinnen und Karteninhaber. Mit der Ehrenamtskarte können Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern in Anspruch genommen werden.
Welche Vergünstigungen gibt es?
Von der Ehrenamtskarte profitieren die Engagierten in ganz Niedersachsen und Bremen von aktuell rund 2.500 Vergünstigungen, denn sie ist landesweit gültig. Sie finden die Vergünstigungen in der Datenbank im Freiwilligenserver.
Vor Ort sind Anbieter, die Vergünstigungen gewähren, oft an einem Aufkleber im Eingangsbereich oder an den Kassen erkennbar.
Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte?
Ausübung einer freiwilligen, gemeinwohlorientierten Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr.· Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht das freiwillige Engagement bereits mindestens zwei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation), und die Engagierten wollen ihren Einsatz für das Ehrenamt auch zukünftig fortsetzen.· Das Engagement wird in Niedersachsen ausgeübt oder die engagierte Person wohnt hier und ist außerhalb Niedersachsens ehrenamtlich tätig.
Wie lange ist die Karte gültig?
Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Selbstverständlich kann diese bei fortbestehenden Voraussetzungen verlängert werden.
Wo kann ich die Ehrenamtskarte beantragen?
Die Ehrenamtskarte wird von den teilnehmenden Kommunen verliehen und ausgegeben. Die Engagierten erhalten eine personenbezogene Karte, die nicht übertragbar ist. Der Antrag muss schriftlich bzw. digital gestellt werden.
Direktlink: Beantragung Ehrenamtskarte
Quelle: Pressestelle der Nds. Landesregierung