BERLIN -
09.11.2018
Bund: 100 Millionen Euro zusätzlich für Feuerwehr – DFV-Präsident Hartmut Ziebs: „Endlich Wertschätzung“
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat in seiner gestrigen Sitzung zusätzliche 100 Millionen Euro für die Fahrzeugbeschaffung der Feuerwehren im ergänzenden Katastrophenschutz bewilligt. „Nach einer langjährigen Durststrecke ist diese Stärkung der Feuerwehren ein Meilenstein. Der Bund bringt damit seine Wertschätzung für…

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat in seiner gestrigen Sitzung

zusätzliche 100 Millionen Euro für die Fahrzeugbeschaffung der Feuerwehren im

ergänzenden Katastrophenschutz bewilligt. „Nach einer langjährigen Durststrecke

ist diese Stärkung der Feuerwehren ein Meilenstein. Der Bund bringt damit seine

Wertschätzung für die Leistung der Feuerwehren zum Ausdruck“, erklärt Hartmut

Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Ziebs hatte zuletzt beim Berliner Abend der deutschen Feuerwehren vor mehr

als 100 Parlamentariern gefordert, die Mittel für die Fahrzeugersatzbeschaffung

durch den Bund auf 100 Millionen Euro aufzustocken. „Auch im Rahmen des

Neuen Konzeptes zur zivilen Verteidigung gibt es kein Einsatzszenario, das ohne

den massiven Einsatz der Feuerwehrleute bearbeitet werden kann“, stellt der Verbandspräsident

klar. „Das Ausstattungskonzept aus 2007 muss endlich konsequent

umgesetzt werden. Auf dieser Grundlage soll auch der neue strategische

Ansatz ,Konzeption zivile Verteidigung‘ aufgesetzt werden!“, so Ziebs.

In den Jahren 2019 bis 2022 wird das Budget somit jeweils um 25 Millionen

Euro aufgestockt. Hiermit sollen vor allem Löschgruppenfahrzeuge und Schlauchwagen

beschafft werden. Hinzu kommen die dafür auch notwendigen Stellen im

Beschaffungsamt des Bundes. Hintergrund: Die Menschen in Deutschland können sich auf schnelle, professionelle

Hilfe der Feuerwehren an jedem Ort jederzeit verlassen. Die Kommunen als

Träger der örtlichen Gefahrenabwehr, die Kreise und Länder, die zuständig sind

für den Katastrophenschutz, und der Bund als Garant für den Zivilschutz sind in

der Pflicht, dafür eine zeitgemäße und ausreichend dimensionierte Ausstattung

bereit zu stellen. Gemäß § 13 ZSKG ergänzt der Bund den Katastrophenschutz

der Länder in den Aufgabenbereichen Brandschutz, Betreuung, ABC- und Sanitätswesen. Text und Fotos:
Pressemeldung des DFV

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