Osnabrück -
27.12.2024
Brandschutztipps der Kreisfeuerwehr zum Jahreswechsel
Der Jahreswechsel naht und es soll dieses Jahr wieder eine tolle Silvesterfeier werden. Damit beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern kein Schaden an Gebäuden und dem eigenen Körper entsteht, empfiehlt die Kreisfeuerwerhr Osnabrück folgende Sicherheitsratschläge zu befolgen. F

Der Jahreswechsel naht und es soll dieses Jahr wieder eine tolle Silvesterfeier werden. Damit beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern kein Schaden an Gebäuden und dem eigenen Körper entsteht, empfiehlt die Kreisfeuerwerhr Osnabrück folgende Sicherheitsratschläge zu befolgen.

  1. Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und – prüfung (BAM). Billige und illegale, nicht zugelassenen und geprüfte „Schwarzmarkt- Ware“ z.B. aus Polen oder Tschechien kann unberechenbar heftig explodieren und schwere Verletzungen hervorrufen. In Ihrem eigenen Interesse und ihrer Gesundheit zu Liebe raten wir dringlichst davon ab, solche ein Feuerwerk abzubrennen oder zu zünden.
  2. Lesen sie die Gebrauchsanweisung sorgsam durch und halten sie sich daran.
  3. Bewahren sie nie den gesamten Vorrat an Feuerwerkskörpern in einer Tüte oder einem Karton auf. Halten sie Zündquellen fern.
  4. Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, liegen lassen und nicht noch einmal zünden. Sie können später unkontrolliert explodieren.
  5. Feuerwerk nur im Freien zünden. Raketen von geeigneten Abschussrampen zünden und nicht auf Gebäude zielen.
  6. Feuerwerkskörper nie auf Menschen oder Tiere richten.
  7. Schließen Sie in der Silvesternacht alle Fenster und entfernen Sie brennbare Gegenstände vom Haus und Balkon wie z.B. Papiermülltonnen oder Gartenmöbel.
  8. Halten Sie bestimmte Sicherheitsabstände zu Gebäuden ein. Bei Handfeuerwerk ca. 30 m, bei Raketen und sonstigen Höhenfeuerwerk ca. 200 m. Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) weist darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten ist.
  9. Feuerwerk gehört nicht in Kinderhände.

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