Kreis­feuerwehr

Nach § 19 Abs. 1 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) bilden die Freiwilligen Feuerwehren der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, die Werkfeuerwehren sowie die vom Landkreis Osnabrück unterhaltenen Feuerwehrtechnischen Zentralen die Kreisfeuerwehr.

Die Kreisfeuerwehr ist somit keine ständig präsente Feuerwehr des Landkreises, sondern die Zusammenfassung aller dem Landkreis und den kreisangehörigen Gemeinden zur Verfügung stehenden personellen und sächlichen Mittel.

Einerseits hat der Landkreis die übergemeindlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung wahrzunehmen, ist aber andererseits nicht verpflichtet, für diesen Zweck eine kreiseigene Feuerwehr einzurichten und zu unterhalten. Er erfüllt seine Aufgaben mit Hilfe der Kreisfeuerwehr. Auf Grund der gesetzlichen Regelung hat der Landkreis die Möglichkeit, die Aufgaben mit eigenen personellen und sächlichen Mitteln, aber auch mit Hilfe von Einrichtungen zu erfüllen, die die kreisangehörigen Gemeinden vorhalten.

Kreisbrandmeister

Die Leitung der Kreisfeuerwehr obliegt nach § 21 Abs. 1 NBrandSchG dem Kreisbrandmeister, der im Dienst Vorgesetzter aller Angehörigen der Kreisfeuerwehr ist.

Abschnittsleiter

Das Gebiet des Landkreises Osnabrück ist aufgrund der Flächengröße in zwei Brandschutzabschnitte unterteilt.

Fachdienste

Zur Unterstützung des Kreisbrandmeisters bzw. des Kreiskommandos in Fachangelegenheiten der Feuerwehr sind für die Kreisfeuerwehr Osnabrück acht verschiedene Fachdienste eingerichtet worden.

Aufgabenverteilungsplan

In der Sitzung des Kreiskommandos am 09.07.2002 ist ein Aufgabenverteilungsplan beschlossen worden, der die Zuständigkeiten der Kreisbrandmeister, Abschnittsleiter, stellv. Abschnittsleiter festlegt.

Kreiskommando

Kreisbrandmeister, Abschnittsleiter und stellvertretende Abschnittsleiter bilden nach der geltenden Dienstanweisung das Kreiskommando. Außerdem unterstützen mehrere Arbeitsgruppen den Kreisbrandmeister und das Kreiskommando in Fachangelegenheiten der Feuerwehr.

Brandschutzabschnitte

Landkreise mit mehr als 60 Ortsfeuerwehren sind nach § 19 Abs. 3 NBrandSchG in der Regel in Brandschutzabschnitte zu untergliedern. Das Gebiet des Landkreises Osnabrück untergliedert sich in die zwei Brandschutzabschnitte Nord und Süd.

Der Brandschutzabschnitt Nord umfasst die Freiwilligen Feuerwehren der ehemaligen Kreise Bersenbrück und Wittlage, zum Brandschutzabschnitt Süd gehören die Freiwilligen Feuerwehren der ehemaligen Kreise Melle und Osnabrück.

Nord

Artland
Fürstenau
Bersenbrück
Neuenkirchen
Bramsche
Ostercappeln
Bohmte
Bad Essen

Süd

Melle
Wallenhorst
Belm
Bissendorf
Hasbergen
Hagen aTW
Georgsmarienhütte
Hilter aTW
Bad Iburg
Bad Laer
Glandorf
Bad Rothenfelde
Dissen aTW

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