Der diesjährige Rauchmeldertag findet am Freitag, den 13. August statt. Sein Motto: „Nur funktionierende Rauchmelder retten Leben – Rauchmelder jährlich prüfen und nach 10 Jahren austauschen“. Mit dieser Botschaft sollen vor allem Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie private Vermieter daran erinnert werden, die Rauchmelder sowohl in ihren eigenen vier Wänden als auch in ihren vermieteten Wohnungen jedes Jahr zu prüfen und nach 10 Jahren auszutauschen. Als Erinnerungshilfe dient dafür der jährliche Rauchmeldertag, Freitag der 13. Rauchmelderpflicht beinhaltet mehr als die Installation „Solange der Rauchmelder nicht piept – ob wegen eines Brandes oder nachlassender Batterieleistung – vergessen wir die lebensrettenden Geräte unter der Decke. Doch nur funktionierende Rauchmelder retten Leben“, sagt Norbert Schaaf, Vorsitzender von „Rauchmelder retten Leben“ und ergänzt: „Daher ist es wichtig, die kleinen Lebensretter unabhängig von ihrer Batterieleistung einmal jährlich zu überprüfen und nach zehn Jahren auszutauschen. Mit dem Motto des diesjährigen Rauchmeldertages wollen wir Eigentümer und private Vermieter darauf hinweisen, dass die Rauchmelderpflicht nicht mit der Installation endet, sondern Prüfung und Pflege ebenfalls dazugehören. Denn im Brandfall bleiben einem Menschen durchschnittlich nur 120 Sekunden Zeit, sich in Sicherheit zu bringen.“ Feuerwehr: Rauchmelder regelmäßig überprüfen und austauschen „Dass Rauchmelder Leben und die Gesundheit der Menschen retten, stellen wir bei unseren Einsätzen nahezu täglich fest. Daher unterstützen wir sehr die Aufklärung über die regelmäßige Überprüfung der lebensrettenden Geräte. Auch um Falschalarme durch Staub oder falsch interpretierte Batteriewarnungen der Rauchmelder (und dadurch unnötige Einsätze der Feuerwehr) zu verhindern, sollten Rauchmelder regelmäßig überprüft und rechtzeitig ausgetauscht werden“, erklärt Hermann Schreck, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Anleitung: Rauchmelder in 4 Schritten prüfen und pflegen Rauchmelder sollten gemäß der Bedienungsanleitung, aber mindestens einmal jährlich wie folgt überprüft werden: 1. Rauchmelder u?ber Pru?ftaste testen: Gibt der Melder keinen Ton mehr ab, muss er ausgetauscht werden. Bei Rauchmeldern mit austauschbaren Batterien sollten Sie besonders darauf achten, ob die Batterien getauscht werden müssen. 2. Rauchmelder auf Verschmutzung überprüfen und vorsichtig säubern (mit einem leicht feuchten Tuch oder Staubwedel, nicht aussaugen). 3. Umgebung des Melders prüfen: Es dürfen keine Hindernisse im Abstand von 50 cm im Weg sein, die den Rauch von dem Melder fernhalten. Ausstattung der Räume aktualisieren: Wurde zum Beispiel ein Arbeitszimmer in ein Gäste- oder Kinderzimmer umgewandelt? Übernachtet im Wohnzimmer regelmäßig jemand? Denn Räume, in denen regelmäßig geschlafen wird, sind als Schlafräume ebenfalls mit Rauchmeldern auszustatten. 4. Funktioniert der Rauchmelder trotz neuer Batterie nicht mehr oder ist stark verschmutzt, muss dieser ausgetauscht werden. Nach 10 Jahren müssen sowohl Rauchmelder mit einer fest eingebauten 10-Jahres-Batterie als auch Rauchmelder mit austauschbarer Batterie ausgetauscht werden.
Online-Broschüre „Rauchmelder in Haus & Wohnung“ zum Download Über „Rauchmelder retten Leben“ Das Forum Brandrauchprävention e.V. betreibt die im Jahr 2000 gegründete Initiative „Rauchmelder retten Leben“. Das Ziel des Forums ist die Brandschutzprävention, insbesondere mit Rauchwarnmeldern. Mitglieder des Forums sind führende Dachverbände wie der Deutsche Feuerwehrverband (DFV), die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb), der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) sowie Hersteller und Dienstleister. Am 12.06.2012 gründete das Forum Brandrauchprävention einen gemeinnützigen Verein. Geschäftsstelle des Forums ist die Agentur eobiont GmbH, die auch als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Den Rauchmeldertag gibt es seit 2006 in Deutschland immer an einem Freitag, dem 13., unter dem Motto: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“. Weiterführende Informationen finden Verbraucher auf der Website www.rauchmelder-lebensretter.de > Quelle:
Pressemitteilung des DFV