AAO Brand­be­kämpfung / Hilfe­leistung auf Bahn­anlagen

Zur Sicherstellung einer nach einheitlichen taktischen Grundsätzen zu organisierenden Gefahrenabwehr bei Bränden und Hilfeleistungen auf Bahnanlagen sind in Anlehnung an § 19 Abs. 4 NBrandSchG zusammen mit dem Technischen Hilfswerk sechs Technische Einheiten „Bahn“ und der Logistik von bahnspezifischen Rettungsgeräten aufgestellt worden.

Diese „AAO Bahn-Regio“ wurde auf der Grundlage des Arbeitskreises „Bahn“ der Berufsfeuerwehren Münster und Osnabrück sowie der Kreisfeuerwehren Warendorf, Steinfurt und Osnabrück entwickelt.

Die Wahrnehmung der übergemeindlichen bzw. überörtlichen Aufgaben und der Nachbarschaftshilfe bei der „Gefahrenabwehr bei Bränden und Hilfeleistungen auf Bahnanlagen“ erfolgt durch die Technischen Einheiten „Bahn“.

Übung der TE 3 und 4 in Bohmte (Foto: H. Dutschek).

Übung der TE 1 in Ankum

Leistungsmerkmale:

Es sind Fach-Züge gebildet worden, die als Technische Einheiten „Bahn“ bezeichnet werden. Durch diese TE können technische Hilfeleistungen größeren Umfangs durchgeführt werden. Eine „Muster-Technische-Einheit“ besteht aus einem ELW 1, zwei Löschfahrzeugen (TLF oder LF) der Größenklasse 16 mit jeweils mindestens 1:5 Besatzung sowie einem Rüstwagen und einem Gerätekraftwagen (THW) der Größenklasse 1 oder 2.

Die BF Münster und Osnabrück stellen zusätzlich Schwere Technische Einheiten (STE) auf, die aus einem ELW 1, einem Löschfahrzeug der Größenklasse 16, einem RW 2, einem Feuerwehrkran und einem AB-Rüst (MS) oder einem AB-Kran/Rüst (OS) bestehen.

Alarm- und Ausrückeordnung:

Die TE „Bahn“ werden bei Schadensereignissen bei Bränden und Hilfeleistungen als Ergänzungs- und Ablöseeinheiten übergemeindlich, als Nachbarschaftshilfe bzw. überörtlich und insbesondere bei Anforderungen der Städte Münster und Osnabrück sowie der Kreise Warendorf und Steinfurt eingesetzt.

Für Schadensereignisse innerhalb des Landkreises Osnabrück (= übergemeindlich) und der Stadt Osnabrück gilt folgendes:

  • Die erforderlichen Technischen Einheiten werden mit dem Alarmierungsstichwort Alarm Zugunfall für die TE Nr. … und IuK-Gruppe/ELW 2 sofort alarmiert und finden sich umgehend in den vorgegebenen Bereitstellungsräumen ein.
  • Vom Einsatzleiter ist umgehend zu prüfen, ob für ausgewählte TE bzw. STE der beteiligten Gebietskörperschaften „Bahn-Regio“ das Alarmierungsstichwort „Zugunfall Regio“ auszulösen ist.

Für Schadensereignisse außerhalb des Landkreises Osnabrück (= überörtlich bzw. Nachbarschaftshilfe) gilt folgendes:

  • Die FEL des Landkreises Osnabrück selektiert vorab die angeforderten räumlich nächstliegenden Technischen Einheiten.
  • Die so selektierten Technischen Einheiten werden mit dem Alarmierungsstichwort Alarm Zugunfall Regio für TE Nr. … und IuK-Gruppe/ELW 2 sofort alarmiert und rücken geschlossen zu dem von der angefordernden Gebietskörperschaft angegebenen Bereitstellungsraum aus.

Im Einsatzfall werden die TE grundsätzlich der örtlichen Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge.

Die AAO kann unter der Rubrik "Service --> Download" als pdf-Datei aufgerufen werden.

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