Kreisbrandmeister

Die Leitung der Kreisfeuerwehr obliegt nach § 21 Abs. 1 NBrandSchG dem Kreisbrandmeister, der im Dienst Vorgesetzter aller Angehörigen der Kreisfeuerwehr ist. Er wird jeweils für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über seine Ernennung beschließt der Kreistag nach Anhörung des Regierungsbrandmeister auf Vorschlag der Mehrheit der Gemeinde- und Ortsbrandmeister.

Im Landkreis Osnabrück nimmt seit dem 01.09.2012 Cornelis van de Water aus Bramsche die Funktion des Kreisbrandmeisters wahr.

Kreisbrandmeister

Cornelis van de Water
Burggartenweg 1
49565 Bramsche

Tel. 05461 / 937427 (p)
Tel. 05461 / 83-161 (d)
cornelis.vandewater@stadt-bramsche.de

Der Kreisbrandmeister hat ständig die Aufgaben zu erfüllen, die sich ihm im Rahmen einer verantwortungsvollen Leitung der Kreisfeuerwehr stellen. Insbesondere ist er für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistungen verantwortlich. Näheres hierzu regelt die vom Landkreis Osnabrück erlassene Dienstanweisung für den Kreisbrandmeister, die Abschnittsleiter und die FachdienstleiterInnen.

Bei der Erfüllung der vielfältigen Aufgaben unterstützen ihn die anderen Mitglieder des Kreiskommandos (AL-Nord, AL-Süd, Stv. AL-Nord und Stv. AL-Süd) sowie die Fachdienstleiter mit ihren Helfern optimal.

Das Kreiskommando hat einen Aufgabenverteilungsplan erstellt, der die Zuständigkeiten für die einzelnen Aufgaben genau regelt.

Folgende Feuerwehrmitglieder hatten seit der Gebietsreform 1972 die Funktion des Kreisbrandmeisters inne:
01.04.1973 – 31.12.1984

Gerhard Greger, Rabber

01.01.1985 – 31.08.1988

Helmut Niegengerd, Belm

01.09.1988 – 31.08.2000

Friedmut Wurst, Bersenbrück

01.09.2000 – 31.08.2012

Heiner Prell, Dissen

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