Stabsdienstordnung Stab Technische Einsatzleitung
Grundlage für den Stab Technische Einsatzleitung der Kreisfeuerwehr Osnabrück ist die Dienstanweisung Leitung des Bevölkerungsschutzes (Verwaltungsstab VwS) des Landkreises Osnabrück vom 01.09.2004. Dieser Stab tritt bei allen größeren Schadensereignissen, Katastrophen und Krisenfällen zusammen
Der Leiter des Verwaltungsstabes bedient sich an der Gefahren- bzw. Schadensstelle der Technischen Einsatzleitung (TEL). Dieser Einsatzleitung werden sämtliche vor Ort eingesetzten Einheiten bzw. zugewiesenen Kräfte unterstellt. Die TEL koordiniert den Einsatz und ordnet alle technischen und taktischen Einsatzmaßnahmen an. Sie führt die operativen Kräfte an der Schadensstelle.
Die Leitung der Technischen Einsatzleitung (TEL) wird grundsätzlich von der Feuerwehr übernommen. Vor diesem Hintergrund wurde die Stabsdienstordnung für den Stab Technische Einsatzleitung (Stab – TEL) der Kreisfeuerwehr Osnabrück erlassen. Die Stabsdienstordnung regelt die Tätigkeit des Stabes der Technischen Einsatzleitung für den Landkreis Osnabrück als KatS-Behörde. Grundlage der Tätigkeit ist die Feuerwehr – Dienstvorschrift 100 (FwDV 100).
Die AAO kann unter der Rubrik "Service --> Download" als pdf-Datei aufgerufen werden.